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Skoda Kamiq reimport

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Was bedeutet „Reimport“?

Ein Reimport-Fahrzeug ist ein Fahrzeug, das im Inland produziert wird, für den ausländischen Markt bestimmt war und von dort anschließend wieder in das Heimatland „zurück“ („re“) importiert wird. Der Name kommt also vom ursprünglich inländischen Herstellungsort. 
 
Auch wenn sich der Begriff des „Reimports“ in der Branche eingebürgert hat, sprechen wir lieber von „EU-Neuwagen“. Denn viele Neuwagen werden zwischenzeitlich in verschiedensten Werken weltweit produziert. Und für Fahrzeuge, die für den europäischen Neuwagenmarkt produziert und auch innerhalb von Europa vermarktet werden, ist der Begriff „EU-Neuwagen“ oder „EU-Wagen“ treffender, völlig losgelöst vom Herstellungsort. 
 
Der große Vorteil von „reimportierten“ EU-Neuwagen sind die besonders attraktiven Konditionen, zu denen wir sie hier anbieten können – teilweise bis zu 40 % unter dem deutschen Listenpreis.
 
Vielleicht hast Du auch den Begriff „Parallelimport“ schon gehört, der manchmal als Synonym verwendet wird. Als Parallelimport bezeichnet man den meist gewerblichen Import von im Ausland produzierten Waren auf einem Vertriebsweg, der nicht vom Hersteller autorisiert wurde.

Was sind nun die Unterschiede? Der Reimport bezieht sich auf den inländischen Herstellungsort. Er beschreibt den Vorgang des Wiedereinführens. Der Parallelimport bezieht sich auf den ausländischen Herstellungsort. Er beschreibt den Vorgang der erstmaligen Einführung. EU-Neuwagen beziehen sich auf die Vertriebswege des Herstellers in Europa (EWR-Raum). 
 
In allen Fällen wird das Vertriebsnetz des Herstellers im Inland bewusst umgangen, weil sich die Ware im Ausland aufgrund der Preispolitik des Herstellers günstiger erwerben lässt. In der Literatur spricht man von „Arbitrageprozessen“ (Preisunterschiede zum selben Zeitpunkt an verschiedenen Orten zum Zwecke der Gewinnmitnahme).
 
Weitere synonyme Begriffe sind „EU-Wagen“, „EU-Import“, „EG-Neuwagen“, „EURO-Neuwagen“ und etliche Abwandlungen davon. 
 
Vereinzelt spricht man auch noch von „Grauimport“. Dieser veraltete, herabsetzende Begriff wurde jedoch gerichtlich verboten, da er vor allem dazu eingesetzt wurde, um den legalen Reimport von Fahrzeugen in ein anrüchiges Schwarzmarkt-Milieu zu ziehen. 

Weiter zur nächsten Frage:
Ist der Verkauf von Reimporten legal?

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