Die Gewährleistung, auch „Mängelhaftung“ genannt, ist eine gesetzliche Regelung. Sie greift bei jedem Kaufvertrag und tritt in Kraft bei mangelhafter Leistung, insbesondere in Bezug auf die Haftung für Sach- und Rechtsmängel. Sprich: Der Verkäufer muss für eine mangelhafte Ware oder Sache Gewähr leisten. Grundsätzlich hast Du als Käufer zwei Jahre Gewährleistungsanspruch ab Übergabe.
Eine Herstellergarantie, häufig auch Neuwagengarantie oder Werksgarantie genannt, gewährt immer der Hersteller. Eine Garantie ist im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung eine freiwillige Leistung! Sie stellt einen Mehrwert zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung dar, beispielsweise mit einer zeitlichen Verlängerung.