WLTP-relevant ist alles, was sich fest verbaut am Fahrzeug befindet und Auswirkungen auf Gewicht, Aerodynamic und Rollwiderstand hat. Sonderausstattung, welche nachträglich verbaut werden, können die herstellerseitig übermittelten Werte zum Zeitpunkt der Werksauslieferung verändern.
Derzeit gilt: WLTP-relevante Veränderungen am Fahrzeug dürfen in der Zeit nach Werksauslieferung und vor Erstzulassung nicht erfolgen. Denn in diesem Fall müsste der Hersteller für jede Änderung rückwirkend und zeitaufwändig neue Werte bestimmen und bestätigen, auch für solche Änderungen, welche er selbst nicht zu verantworten hat (Aftersales-Zubehör von Dritt-Anbieter). Erfolgt der Einbau dagegen nach Erstzulassung, so geschieht dies im Einflussbereich des Verbrauchers, welcher hierfür lt. derzeitigem Kenntnisstand auch keine besonderen Bedingungen zu erfüllen braucht.
Daher erfolgen sämtliche Einbauten von Aftersales-Zubehör grundsätzlich als Nachtragsänderungen und erst nach erfolgter Erstzulassung.