Als Privatperson hast Du zwei Möglichkeiten: Du holst Dir ein Überführungskennzeichen (5-Tages-Kurzzeit-Zulassung) oder gleich die endgültig angemeldeten Kennzeichen. Beide erhältst Du bei Deiner örtlichen Zulassungsstelle.
Die 5-Tages-Kurzzeitkennzeichen sind für den Zweck einer Überführung gedacht. Um diese zu beantragen, benötigst du eine Kopie vom COC. Dieses Dokument senden wir Dir vorab per E- Mail als Scan. Damit wird die Verkehrssicherheit Deines Neuwagens festgestellt. Anschließend kannst Du Dein neues Fahrzeug mit den eigenen Überführungskennzeichen nach terminlicher Rücksprache bei uns abholen – inklusive aller original Fahrzeugpapiere. So hast Du die Möglichkeit, Dich vor einer endgültigen Zulassung selbst vom ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges zu überzeugen. Alternativ übernehmen wir auch gerne die Kurzzulassung für Dich.
Noch ein Tipp:
Für die Kurzzeitkennzeichen benötigst Du eine gesonderte eVb-Nr. (
elektronische
Versicherungs
bestätigungs
numme
r, ehemals Doppelkarte). Weitere Hinweise dazu findest Du
hier.
Download: Checkliste Kurzzulassung
Für die
endgültige Zulassung ist noch ein weiterer Schritt erforderlich, nämlich die Sicherstellung der Existenz Deines Fahrzeuges. Das bewerkstelligen wir für Dich durch die Einholung einer VIN-Bestätigung. Weitere Informationen dazu findest Du
hier.
Danach können wir Dir sämtliche original Unterlagen per Post mit Einschreibe-Rückschein zusenden. So ist sichergestellt, dass auch wirklich Du die Unterlagen erhältst. Natürlich hast Du auch die Möglichkeit, die Unterlagen bei uns vor Ort in Empfang zu nehmen und bei dieser Gelegenheit auch den ordnungsgemäßen Zustand Deines Fahrzeuges zu überprüfen. Jetzt kannst Du Deinen Wagen in einem einzigen Behördengang gleich endgültig zulassen.
Anschließend kannst Du Dein neues Fahrzeug mit Deinen Kennzeichen und nach terminlicher Rücksprache bei uns abholen. Alternativ übernehmen wir auch gerne die Zulassung für Dich.
Download: Checkliste Kfz-Zulassung