VIN steht für die Abkürzung des englischen Begriffs „Vehicle Identification Number“. Auf deutsch heißt sie FIN ( „Fahrzeug Identifikations Nummer“), auch Fahrgestellnummer genannt. Eine VIN-Bestätigung oder FIN-Bestätigung ist letztendlich die Bestätigung einer deutschen, anerkannten Behörde (z. B. TÜV, Dekra, Zulassungsstelle), welche die Existenz des Fahrzeuges prüft und dokumentiert.
Da Dein Fahrzeug in Deutschland noch nie angemeldet war und somit auch noch keinen deutschen Kfz-Brief besitzt, muss erst mal sichergestellt werden, dass es Dein Auto überhaupt gibt. Erst dann wird die Ausstellung eines offiziellen behördlichen Dokuments veranlasst. Liegt bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kfz-Brief) vor, so ist ein erneutes Vorführen, bzw. eine Prüfung des Fahrzeuges bei einer deutschen Zulassungsstelle nicht mehr erforderlich.
Solltest Du Dein Fahrzeug bereits mit 5-Tages-Kurzkennzeichen abgeholt haben, benötigst du keine VIN-Bestätigung. Für diesen Fall kannst Du Deinen EU-Neuwagen bei Deiner örtlichen Zulassungsstelle persönlich vorführen. Der Mitarbeiter prüft Deinen Wagen vor Ort und überzeugt sich selbst von dessen Existenz. Fertig!
Willst Du Dein Fahrzeug noch vor Deiner Abholung gleich endgültig anmelden? Dann brauchst Du eine VIN-Bestätigung, da Du Dein Fahrzeug noch nicht besitzt und somit auch nicht vorführen kannst. Auf Wunsch beauftragen wir für Dich unsere örtliche Zulassungsstelle in Esslingen, Deinen Wagen direkt bei uns vor Ort zu besichtigen. Gegen eine geringe zusätzliche Gebühr erhalten wir nun eine schriftliche Bestätigung, die VIN-Bestätigung. Sämtliche Unterlagen senden wir Dir anschließend per Post zu, damit Du die endgültige Zulassung bewerkstelligen kannst.