Sie gilt in der Regel für alle Teile des Fahrzeugs. Ausgenommen von der Herstellergarantie sind für gewöhnlich Verschleißteile wie Scheibenwischer, Glühlampen, Luftfilter, Keilriemen und Bremsbeläge sowie Betriebsstoffe wie Motoröl, Kühl- oder Bremsflüssigkeit. Auch die Batterie wird als Verschleißteil geführt.
Diese sind nicht in der Garantie enthalten, da ihre Abnutzung, bzw. ihr Verbrauch vom Fahrstil des Halters und vom Pflegezustand des Autos abhängen. Bei Verschleißteilen, bei denen Produktionsfehler nachgewiesen werden können, ist es jedoch möglich, Garantieansprüche geltend zu machen (Verschleißgarantie).
Die Herstellergarantie unterscheidet sich zudem von Hersteller zu Hersteller. So gibt es häufig auch die Garantie gegen Durchrostung, die Garantie auf den Autolack oder auch eine Mobilitätsgarantie.
Bei einigen Herstellern von Elektrofahrzeugen ist sogar der Antriebs-Akku für einen längeren Zeitraum in der Garantie inbegriffen.