Eine Tageszulassung (auch „taktische Zulassung“ genannt), kommt häufig vor – sowohl bei Re-Importautos im EU-Ausland als auch bei Neuwagen aus Deutschland. Dabei werden die Fahrzeuge auf den Hersteller, Importeur, autorisierten Vertragspartner oder auch auf dritte Handelsbetriebe kurzzeitig anmeldet. Man sprich von Tageszulassung, weil die Fahrzeuge in der Regel für einen einzigen Tag formal an- und wieder abgemeldet werden, ohne dabei im Straßenverkehr bewegt worden zu sein. Manchmal kann es auch eine kurze Zeitspanne von mehreren Tagen sein.
Im Unterschied dazu bleibt bei der Kurzzeitzulassung das Fahrzeug über mehrere Tage, bzw. Wochen, angemeldet (z. B. für Überführung, ausgiebige Probefahrt etc.). Meistens werden bei einer Kurzzeitzulassung die Fahrzeuge im Straßenverkehr bewegt.
Zusammengefasst: Eine Erstzulassung beschreibt den Vorgang der erstmaligen Zulassung. Sie ist einmalig. Eine Tageszulassung beschreibt die Dauer der Zulassung. Erfolgt die Erstzulassung für die Dauer von einem Tag, spricht man umgangssprachlich weiterhin von „Tageszulassung“.