Der Hersteller kann sein Garantieversprechen an Bedingungen wie z. B. die Einhaltung der Inspektionsvorgaben knüpfen. Werden diese nicht eingehalten, erlischt die Garantie.
Die Herstellervorgaben über Umfang und Häufigkeit von Fahrzeuginspektionen findest Du in Deiner Betriebsanleitung oder auch auf der Website des jeweiligen Herstellers. Sollte Dir noch ein „Serviceheft“ in Papierform überreicht werden, so findest Du die Händlervorgaben ebenfalls in diesem Service- oder Wartungsplan. Heutzutage gibt es vielfach ein „digitales Serviceheft“ oder auch „elektronisches Serviceheft“. Es ist eine zentral geführte Datenbank, in der sämtliche Service- und Wartungsarbeiten herstellerseitig gespeichert und bei Bedarf abgerufen werden können. Damit sind die Herstellervorgaben für die jeweiligen Werkstätten ebenfalls digital abrufbar.
Gut zu wissen: Inspektionen und Reparaturen in markenfremden Werkstätten schränken die Herstellergarantie nicht ein! Der europäische Gesetzgeber hat hier seit 2010 die Rechte der Verbraucher gestärkt und eine „Vertragswerkstattbindung“ aufgehoben.